SiGeKo
Der Bauherr ist primär für die Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) verantwortlich. Er kann die Wahrnehmung der Verpflichtungen auf einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Koordinator) übertragen, ist jedoch damit nicht von seiner Verantwortung entbunden.
Wenn Sie ,z.B. mangels eigener Fachkenntnisse und/oder Zeitmangels - die Aufgaben des Koordinators (siehe Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) - „Geeigneter Koordinator“ -Ziffer 3) nicht selbst wahrnehmen können, ist die Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators zu erforderlich.
Eine ganze Reihe von Verordnungen zum Arbeitsschutz müssen bei den meisten Baumaßnahmen beachtet werden. Wir prüfen für Sie ob, und welche Leistungen für Ihr Bauvorhaben erforderlich sind. Unser Büro ist für die Leistungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz qualifiziert. Wir übernehmen für Sie die Vorankündigung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), die Koordination auf der Baustelle und das Ausarbeiten der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk (Wartung und Instandhaltung).